Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für alle Geschäfts­beziehungen der DEDESO GmbH, handelnd unter der Fachmarke „MIM Experts" (nachfolgend „wir" oder „Lieferant") mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „Besteller"). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Richtpreise aus dem Online-Kalkulator oder per formloser Kalkulation sind Schätzwerte und kein rechtsverbindliches Angebot.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Wir entwickeln, kalkulieren und beschaffen Metal-Injection-Molding-Komponenten im Rahmen des Ein-Kreditor-Modells. Die Produktion erfolgt durch qualifizierte Netzwerkpartner in Europa. Vertraglicher Lieferant bleibt die DEDESO GmbH.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW nach Incoterms 2020), zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Werkzeugkosten werden separat ausgewiesen.

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.

§ 5 Lieferzeit und Lieferverzug

Lieferzeiten verstehen sich als voraussichtlich und werden nach bestem Ermessen eingeschätzt. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse, die die Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

§ 6 Qualität und Bemusterung

Wir liefern Serienteile nach vereinbarter Spezifikation mit PPAP-Level-3-Dokumentation als Standard. Höhere Level (4 oder 5) werden gesondert vereinbart und berechnet. Erstmuster werden nach VDA 2 bzw. AIAG PPAP bemustert.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 8 Haftung

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für typische, vorhersehbare Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäfts­beziehung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäfts­gang weiterzuverkaufen oder weiterzuverarbeiten.

§ 10 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Die Weitergabe technischer Daten an Netzwerkwerke im Rahmen der Richtpreiskalkulation und Produktionsvorbereitung erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form (ohne Endkundenbezug) und unter zweistufigem NDA.

§ 11 Werkzeuge

Vom Kunden bezahlte Werkzeuge werden sein Eigentum. Bei Vertrags­ende erfolgt auf Anforderung die Übergabe inklusive Prozess­dokumentation. Wartungsrück­stellungen werden separat ausgewiesen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Essen.

Stand: April 2026.